Arbeitssicherheit

Mobirise

Kurse

Innerhalb der Arbeitssicherheit beschäftige ich mich nur mit dem Absturzschutz. Der Ausbildungsrahmen erstreckt sich von eintägigen PSAgA-Kursen bis zu Seilzugangstechnikkursen (SZP) mit speziell abgestimmten Thematiken. Dank dem Ausbildungszentrum „Kubel“ vom Schweizer Bergführerverband kann auf fast alle Inhaltsbedürfnisse eingegangen werden.

Es fällt mir jeweils leicht, den Grundsatz einzuhalten: "nach einer halben Stunde haben alle Teilnehmenden den ersten Knoten gemacht oder ein Seilgerät bedient. Die Theorie dient nur als Abrundung des Ganzen. "

Film: Fallversuch

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Arbeiten in der Höhe

Als praktizierender Höhenarbeiter unterstütze ich gerne Personen, welche an exponierten Orten Arbeiten zu verrichten haben. Die Analyse des Auftrages, die verfügbaren Personen sowie die Gegebenheiten des Umfeldes bestimmen die möglichen Lösungen dazu.

Sehr gerne helfe ich auch als "Knecht mit guten Seilkenntnissen" jenen Arbeitern welche bei mir einen Kurs gemacht haben. Während der Arbeit oder beim Znüni fliessen mache informellen Bemerkungen, welche an einem Kurs tabu wären. Den Amtspersonen, welche die Belange der Arbeitssicherheit beaufsichtigen, sind solche Erfahrungseinsätze sehr empfohlen.

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Entwicklung und Ueberprüfung

Gewisse Situationen erfordern unikale Konstruktionen, Gerätschaften oder spezifisch auf die Anwendung abgestimmte Testreihen von Ausrüstungsgegenständen.

Im Ausbildungszentrum "Kubel" des Schweizer Bergführerverbandes bestehen diverse Möglichkeiten Materialien zu prüfen und Messwerte aufzuzeichnen. Daraus lassen sich objektive Berichte erstellen. Damit schliessen wir die Lücke zwischen den pragmatischen Ideen welche die Praxis erfordert und der rechtlichen zwingenden Nachweispflicht der Leistungsfähigkeit von Sonderanfertigungen.

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Verknüpfungen und Blickwechsel

Oft ergeben sich über das ganze Spektrum von „seilaffinen“ Tätigkeiten wie Hallenklettern, Felsklettern, Canyoning, Hochtouren, Speleologie, Tyroliennebau, Höhenarbeit, alpine Rettung, Feuerwehren, Sondereinsatzkommandos, Baumklettertechnik jeweils spezifische Denkweisen und Techniken, welche übergreifend in die anderen Sparten implementiert werden können.
Daraus werden die Bewertungskriterien geschöpft wenn ein diffiziler Sachverhalt in technischer, didaktischer oder rechtlicher Hinsicht beurteilt werden soll. Selbstverständlich bin ich nicht in allen erwähnten Sparten der Spezialist - aber ich kann auf mein Beziehungsumfeld zurückgreifen.


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Erstellen von Lehrmitteln

Die Summe der öffentlich verfügbaren Grundlagen für bestimmte Arbeitsprozesse in der Höhe ist umfangreich und qualitativ brauchbar. Doch genau diese Fülle von Informationen können vom einzelnen Anwender nicht mehr vernünftig gefiltert werden.

Es ist eine Herausforderung, die Bedürfnisse des Endanwenders herauszufinden und dafür eine massgeschneiderte Lösung zu extrahieren. Die grössten Stolpersteine werden oftmals weniger von den technischen Fragen verursacht als von den administrativen und juristischen Hürden.



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Abwägen von Regelwerken

Die aktuelle Gesellschaftsordnung wird, unter anderem, geprägt von Regelwerken welche auf Erfahrungswerten aufbauen. Komplexe Alltagssituationen erfordern ein massvolles abwägen aller dafür in Betracht kommenden Regeln. Oft widersprechen sich jedoch diese anwendbaren Regeln. In solchen Fällen hilft das Besinnen auf die Bundesverfassung:
Art 5: „Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.“
Art 6: „Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“

Somit: Eigenverantwortliches Handeln nach Bestem Wissen und Gewissen zugunsten der Gemeinschaft ist im Sinne des Staates. Man soll sich nicht durch Einseitigkeit geprägte Reaktionen vom Kurs abbringen lassen. Gerade in der Arbeitssicherheit und ihren Regelwerken hilft dieser Blickwinkel, mit Pragmatismus "unversehrt" ans Ziel zu kommen.

Ansatz: Planungstool für den Absturzschutz

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Schlussrätsel 

Quizfrage: Grundursachen für Arbeitsunfälle sind ....
☐ 1. Uebertretungen von juristischen Regeln
☐ 2. physikalische Zustände -  in ungünstiger Konstellation mit menschlicher Verhaltensweise

Wer der Meinung ist, jede Frage in der Arbeitssicherheit lasse ich regelbasiert beantworten, tippt auf die Antwort 1. 

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Andreas Brunner
Moos 101
9064 Hundwil

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